- Pairs
- Pairs[pɛːr; französisch, von lateinisch pares »die Gleichen«], Singular Pair der, -s, im alten Frankreich politisch besonders bevorrechtete Hochadlige. Die Pairswürde (Pairie) ging aus der Tätigkeit der königlichen Vasallen als Urteilsfinder im königlichen Lehnshof hervor, denn nach dem Grundsatz des Genossengerichts (iudicia parium) konnten die Kronvasallen nur von Standesgenossen gerichtet werden. Die Mitglieder des königlichen Lehnshofes wurden vom König auch zur Beratung wichtiger Staatsangelegenheiten herangezogen. In Frankreich gab es seit Ende des 12. Jahrhunderts sechs geistliche Pairs (den Erzbischof von Reims und die Bischöfe von Langres, Châlons-sur-Marne, Laon, Noyon, Beauvais) und sechs weltliche (die Herzöge von Burgund, Normandie und Guyenne, die Grafen von Flandern, Champagne und Toulouse). Pairsgericht war das Pariser Parlament, zu dem die anderen Pairs als Beisitzer geladen werden mussten. Die weltlichen Pairien verschwanden allmählich durch Vereinigung mit der Krone, doch wurden seit 1297 neue errichtet, anfangs zugunsten der königlichen Prinzen. Beim Ausbruch der Französischen Revolution gab es neben den nun sieben geistlichen (1690 war der Erzbischof von Paris hinzugekommen) 42 weltliche Pairs, die alle den Herzogstitel führten. Die Verfassung von 1791 beseitigte die Pairien. Ludwig XVIII. belebte 1814 den Pairsstand neu, dessen Angehörige vom König auf Lebenszeit oder (bis 1830) als erblich ernannt wurden. Sie bildeten die Pairskammer, die an der Gesetzgebung teilhatte und oberster Staatsgerichtshof bei Staatsverbrechen war. 1848 wurde die Pairskammer endgültig beseitigt; an ihre Stelle trat 1851 der Senat. - Über die Pairs in England Peers.
Universal-Lexikon. 2012.